Erfahrungsgemäß muss in der Silvesternacht mit einer Vielzahl von Bränden und Unfällen
gerechnet werden, die durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern ausgelöst werden.
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zu Ihrem Schutz gibt die Freiwillige Feuerwehr
Gröbming folgende Hinweise:
Gesetzliche Regelung - Pyrotechnikgesetz Pyro TG 2010
Kategorisierung der Feuerwerkskörper
F1 = Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, können in
geschlossenen Bereichen verwendet werden (Beispiel Tischbombe,
Tortensprüher)e
F2 = Feuerwerkskörper, die eine geringere Gefahr gegenüber F3, F4 darstellenu
(handelsübliche Raketen, Römerlichter, Schussbaterien etc.)e
F3 = Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, Verwendung in weiten,
offenen Bereichen im Freien (Kugelbomben)
F4 = Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, Verwendung durch Personenr
mit Fachkenntnissen (Großfeuerwerke)
Altersgrenzen
Verwendung der Kategorien ab F1
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 dürfen ab dem 12. Lebensjahr, pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Kategorien F2 ab dem 16. Lebensjahr besessen und grundsätzlich verwendet werden.
Verwendung der Kategorien ab F3
Besitz und Verwendung von als „gefährlich“ klassifizierten pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen (F3, F4) sind nur mit behördlicher Bewilligung unter strengen Voraussetzungen wie Alter, Verlässlichkeit, Ausbildung etc. erlaubt!
Pyrotechnische Artikel ab Kategorie F2 sind im Stadtgebiet und Ortsgebiet lt. Gesetz prinzipiell verboten!
Verwendungs- und sicherheitshinweise
Pyrotechnische Gegenstände können höchste Abbrandtemperaturen mit bis zu 2000°C erreichen. Weiters lassen sich brennende Leuchtsterne in der Regel nicht mit herkömmlichen Löschmitteln ablöschen. Reste von verfeuerten Feuerwerksraketen fallen häufig noch im brennenden/glühenden Zustand zu Boden und können eine erhebliche Brandgefahr darstellen. Knallartikel können im unmittelbaren Nahbereich Schalldrücke in der Intensität von Schusswaffen erreichen!
Sollte es doch zu einem Brand bzw. Unfall kommen, alarmieren Sie unverzüglich Feuerwehr und Rettungsdienst über:
FEUERWEHR-NOTRUF 122
RETTUNGSDIENST-NOTRUF 144
Geben Sie an:
Wer spricht?
Was ist passiert?
Wo werden die Feuerwehr und der Rettungsdienst gebraucht (Adresse, Anfahrt)?
Wie sind die genauen Umstände (Eingeschlossene Personen, Krankenhaus, Schule, usw.)?
Sprechen Sie langsam und deutlich!
Alarmieren Sie die Feuerwehr auch bei Brandverdacht!
Verlassen Sie sich nie darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben!
Leisten Sie sofort Erste Hilfe!
Benachrichtigen Sie bei einem Brand Ihre Mitbewohner!
Schließen Sie die Türe zum Brandraum (nicht abschließen!)!
Weisen Sie die Feuerwehr ein!