Gefahrensymbole

Gefahrensymbole

Explosionsgefährlich  ( E )


Gefahr: Stoffe, die unter bestimmten Bedingungen explodieren können. Von so gekennzeichneten Stoffen können zusätzlich noch die Gefahren ausgehen, die unter F+, F und O beschrieben werden; in diesen Fällen müssen diese Symbole nicht zusätzlich angegeben werden.


Handhabung: Schlag, Stoß, Reibung, Funkenbildung und Hitzeeinwirkung vermeiden.

 


Beispiele:


       Glycerintrinitrat

       Pikrinsäure

       Trinitrotoluol (TNT)


Hochentzündlich  ( F+ )


Gefahr: Selbstentzündliche Stoffe, leichtentzündliche gasförmige Stoffe, feuchtigkeitsempfindliche Stoffe oder brennbare Flüssigkeiten.


Handhabung: Kontakt mit Zündquellen/Gefahrenquellen (Luft, Wasser) vermeiden.

 

 

 

Beispiele:


      Wasserstoff

      Methan

      Ethin

      Diethylether


Leichtentzündlich  ( F )


Gefahr: Selbstentzündliche Stoffe, leichtentzündliche gasförmige Stoffe, feuchtigkeitsempfindliche Stoffe oder brennbare Flüssigkeiten.


Handhabung: Kontakt mit Zündquellen/Gefahrenquellen (Luft, Wasser) vermeiden.

 

 

 

Beispiele:


      Ethanol

      Aceton

      Benzin


Brandfördernd  ( O )


Gefahr: Stoffe, die brennbare Stoffe entzünden können oder ausgebrochene Brände fördern und so die Brandbekämpfung erschweren.


Handhabung: Jeden Kontakt mit brennbaren Stoffen vermeiden.

 

 

  

Beispiele:


      Sauerstoff

      Kaliumnitrat

      Wasserstoffperoxid


Sehr giftig  ( T+ )


Gefahr: Nach Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut treten meist Gesundheitsschäden erheblichen Ausmaßes oder gar Tod ein. Schon weniger als 25 mg pro Kilogramm Körpergewicht können zum Tod führen. Von so gekennzeichneten Stoffen können zusätzlich noch die Gefahren ausgehen, die unter Xn, Xi und C beschrieben werden; in diesen Fällen müssen diese Symbole nicht zusätzlich angegeben werden.


Handhabung: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden und bei Unwohlsein sofort den Arzt aufsuchen.

 

Beispiele:


        Cyanwasserstoff

        Arsen(III)-oxid

        Nikotin


Giftig  ( T )


Gefahr: Nach Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut treten meist Gesundheitsschäden erheblichen Ausmaßes ein; 25–200 mg pro Kilogramm Körpergewicht können tödlich sein. Von so gekennzeichneten Stoffen können zusätzlich noch die Gefahren ausgehen, die unter Xn, Xi und C beschrieben werden; in diesen Fällen müssen diese Symbole nicht zusätzlich angegeben werden. Jedoch bleibt gemäß RL 67/548 EWG die Kennzeichnung mit C neben T bestehen, wenn letztere auf krebserzeugender, mutagener oder teratogener Wirkung beruht.


Handhabung: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden und bei Unwohlsein sofort den Arzt aufsuchen.


Beispiele:


        Bariumchlorid

        Bleidioxid

        Methanol

        Trinitrotoluol (TNT)



Gesundheitsschädlich  ( Xn )


Gefahr: Bei Aufnahme in den Körper können diese Stoffe Gesundheitsschäden verursachen.


Handhabung: Kontakt mit dem menschlichen Körper, auch Einatmen der Dämpfe, vermeiden und bei Unwohlsein den Arzt aufsuchen. Von so gekennzeichneten Stoffen können zusätzlich noch die Gefahren ausgehen, die unter Xi beschrieben werden; in diesen Fällen muss dieses Symbol nicht zusätzlich angegeben werden.

 

Beispiele:


      Ethanal

      Dichlormethan

      Kaliumchlorat

      Coffein



Reizend  ( Xi )


Gefahr: Stoffe mit Reizwirkung auf Haut, Augen und Atmungsorgane; kann Entzündungen verursachen.


Handhabung: Dämpfe nicht einatmen und Berührung mit Haut und Augen vermeiden.

 

 


Beispiele:


       Calciumchlorid

       Natriumcarbonat

       Fumarsäure


Ätzend  ( C )


Gefahr: Lebendes Gewebe, aber auch viele Materialien werden bei Kontakt mit dieser Chemikalie zerstört. Von so gekennzeichneten Stoffen können zusätzlich noch die Gefahren ausgehen, die unter Xn und Xi beschrieben werden; in diesen Fällen müssen diese Symbole nicht zusätzlich angegeben werden.


Handhabung: Dämpfe nicht einatmen und Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.


Beispiele:


       Phosphorsäure

       Salzsäure

       Fluorwasserstoffsäure

       Abflussreiniger (Natriumhydroxid)




Umweltgefährlich  ( N )


Gefahr: Bei Freisetzung in die Umwelt kann eine Schädigung des Ökosystems sofort oder später herbeigeführt werden.


Handhabung: Je nach Gefährdungspotential nicht in Kanalisation, Boden oder Umwelt gelangen lassen. Besondere Entsorgungsvorschriften beachten! 

 


Beispiele:


      Ammoniumdichromat

      Kupfersulfat

      Lindan


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